Urteil zum Kommunalwahlgesetz: Erfolg für faire Wahlen in NRW!

Die Klage des FDP-Landesverbandes NRW gegen die Änderung des Kommunalwahlgesetzes war erfolgreich! Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute ein wegweisendes Urteil gefällt. Das sogenannte „Rock-Verfahren“ wurde für verfassungswidrig erklärt.
Bei dieser Änderung des Kommunalwahlgesetzes ging es nicht nur um eine mathematische Rechenmethode, sondern um eine entscheidende Weichenstellung für die Zusammensetzung der Kommunalparlamente. Mit dem sogenannten „Rock-Verfahren“ wollten CDU, SPD und Grüne ein neues Verfahren einführen, das es kleineren Parteien deutlich erschwert, Mandate in Räten, Kreistagen oder Bezirksvertretungen zu erringen. Gleichzeitig sollten größere Parteien bei der Sitzvergabe begünstigt werden. Damit hätte das neue Verfahren wie eine verdeckte Sperrklausel gewirkt – obwohl genau solche Sperrklauseln in der Vergangenheit mehrfach vom Verfassungsgerichtshof verworfen wurden.
Das Gericht hat in seiner Entscheidung unsere Rechtsauffassung bestätigt: Die von CDU, SPD und Grünen beschlossene Änderung hätte den Wählerwillen verzerrt, die Erfolgswertgleichheit verschlechtert und kleinere Parteien systematisch benachteiligt.
Man muss es leider so hart sagen: CDU, SPD und Grüne haben gemeinsam versucht, andere Parteien durch ein neues Wahlrecht politisch zu benachteiligen und dadurch selbst mehr Mandate zu erhalten. Das war ein politisches Manöver und ein Tiefpunkt der politischen Kultur der demokratischen Parteien. Das heutige Urteil bestätigt mich, juristisch gegen dieses Verfahren vorgegangen zu sein.
Wir haben diesen Sachverhalt bereits im parlamentarischen Verfahren immer wieder deutlich gemacht, u.a. mit einem umfangreichen Entschließungsantrag und einem Fachgutachten. Besonders bezeichnend war, dass selbst das von CDU und Grünen beauftragte Gutachten von Prof. Dr. Pukelsheim klar zu dem Ergebnis kam: Das Rock-Verfahren ist dem bisherigen Sainte-Laguë-Verfahren deutlich unterlegen. Dennoch hielten die Regierungsfraktionen an ihrem Vorhaben fest – gegen alle fachlichen und demokratischen Bedenken.
Mit dem heutigen Urteil bleibt das bewährte Sainte-Laguë-Verfahren bestehen – ein Verfahren, das in Wissenschaft und Praxis als das gerechteste und unverzerrteste gilt, um den Wählerwillen bestmöglich abzubilden. Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für den fairen politischen Wettbewerb – und für alle Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die sich überall in Nordrhein-Westfalen für unsere Demokratie engagieren.
Wir haben mit aller Kraft für ein faires Kommunalwahlgesetz gekämpft – und Recht bekommen. Nutzen wir diesen Rückenwind und gehen wir mit voller Energie in die Vorbereitung der Kommunalwahl! Wir kämpfen nicht nur für faire Verfahren, sondern für die beste Politik in unseren Städten, Gemeinden und Kreisen.