Kostenermittlung städtischer Flächen und Gebäude
Die Verwaltung ermittelt die anteiligen Kosten für die Bereitstellung von Gebäuden oder städtischen Flächen für Vereine oder vergleichbare Organisationen (Raumkosten, Energie, Hausmeister etc.) bis zum Ende des Jahres 2026, rechtzeitig zur Haushaltsplanung für 2027.